USB-C an Notebooks: die EU-Vorgabe gilt seit dem 28. April 2026
Seit dem 28. April 2026 gelten die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2022/2380 zum einheitlichen Ladegerät auch für Notebooks. Für die übrigen erfassten Gerätegruppen gelten sie bereits seit dem 28. Dezember 2024.
Erfasst waren bisher Mobiltelefone zur Handnutzung, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Headsets, tragbare Lautsprecher, tragbare Videospielkonsolen, E-Book-Reader, Ohrhörer, Tastaturen, Mäuse und tragbare Navigationsgeräte. Mit dem Stichtag im April 2026 kommen Notebooks hinzu. Gemeinsamer Anschluss für das kabelgebundene Laden ist in allen diesen Gruppen USB-C.
Die Richtlinie regelt zwei Dinge zugleich. Das eine ist der Anschluss selbst. Das andere ist die Entkopplung von Gerät und Netzteil: Ein neues Gerät muss sich auch ohne neues Ladegerät kaufen lassen.
Was daraus nicht folgt: dass ein Notebook nur noch über USB-C geladen werden kann. Die Vorgabe verlangt den Anschluss, sie verbietet keinen zweiten. Welche Leistung ein bestimmtes Gerät über seinen USB-C-Anschluss aufnimmt, steht weiterhin im Datenblatt des Herstellers und nicht in der Richtlinie.
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